Mitarbeiterreisen – welche Vorschriften müssen Sie beachten?

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Mitarbeiterausflüge

Mitarbeiterausflüge – das kann eine nette Geste Ihrerseits gegenüber Ihren Mitarbeitern sein. Bedenken Sie jedoch, dass für Sie als Veranstalter bestimmte Regeln gelten. Die Unkenntnis dieser Vorschriften entbindet Sie nicht von der Verantwortung, daher finden Sie nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften. 

Veranstalter Parteien Tourist 

Es handelt sich um eine touristische Veranstaltung zwei oder mehr Reiseleistungen (wie Unterkunft, Verpflegung, Transport oder Attraktionen) in einem zusammengefasst. Für den Veranstalter touristischer Veranstaltungen gelten bestimmte Regelungen zur Kostenerstattung im Störungsfall und zu sonstigen Rechten der Teilnehmer. Für den Ablauf sind Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern verantwortlich. Am besten schließen Sie mit ihnen einen Vertrag über eine Dienstreise ab, wenn die Teilnahme verpflichtend oder mit Kosten verbunden ist. Daher lohnt es sich, Reisen nur bei einem bewährten Reiseveranstalter zu buchen. Mit einem Unternehmen, das Ihnen in jeder Phase der Reise die notwendigen Bedingungen, Rechte und Informationen zur Verfügung stellt. Jeder, der anbietet Firmenveranstaltungen, müssen sich an diese Regeln halten, einige Veranstalter sind sich dessen jedoch nicht bewusst. Für Sie sollte das Wichtigste sein, ob Sie die vollen Rechte und den Schutz haben, falls etwas schief geht. Ebenso wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter während der Reise versichert sind. Wenn nicht, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. 

Das Arbeitsgesetzbuch und Mitarbeiterreisen

Wenn Sie ein privates Unternehmen haben, können Sie jederzeit einen Termin mit Mitarbeitern vereinbaren wie Sie die für eine Mitarbeiterreise aufgewendete Zeit abrechnen. Im „Haushaltsbereich“ gelten klarere Regelungen, die, sofern keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag bestehen, auch im privaten Bereich gelten. Zum Beispiel Arbeitszeit Und duDie sich daraus ergebenden Verpflichtungen gelten nicht außerhalb der Geschäfts- und Betriebszeiten des Unternehmens, es sei denn, Sie beauftragen den Mitarbeiter zwingend mit der Teilnahme an einer Mitarbeiterreise.

Mitarbeiterausflüge

Zum Beispiel: 

  • Mitarbeiterreisen sind ein Privileg und keine Verpflichtung. Die Beteiligung der Mitarbeiter ist willkommen, aber nicht verpflichtend dann findet das Arbeitsgesetz keine Anwendung. 
  • Sie bitten einen Mitarbeiter, als Referent oder Gruppenleiter an der Reise teilzunehmen – dies gilt als seine Arbeitszeit. Er kann mit einer Diät oder Erstattung der Reisekosten rechnen. 
  • Die Tour findet am Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr statt an einem Arbeitstag im Büro statt. dann gilt das Arbeitsgesetzbuch und die Vergütung entspricht der für normale Arbeitsaufgaben, zuzüglich etwaiger Überstunden. 
  • Die Tour dauert von 16:00 Uhr am Freitag bis 12:00 Uhr am Sonntag. Arbeiten Mitarbeiter in dieser Zeit regelmäßig nicht, haben sie das Recht, einer Teilnahme an einer solchen Mitarbeiterreise nicht zuzustimmen. 

Es stellt sich heraus, dass eine Geschäftsreise etwas anderes ist Organisation von Konferenzen für Unternehmen wenn Teambildung oder Ausbildung. Wenn Sie festlegen, womit Sie es zu tun haben, können Sie die Rechte und Pflichten jeder Partei festlegen und so Missverständnisse vermeiden.  

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Mitarbeiterreisen sind nicht jedermanns Sache? 

Beim Durchsehen von Unternehmensveranstaltungsszenarien ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass viele davon Themen berühren, die für manche Mitarbeiter sensibel sein könnten. Zu diesen Bereichen gehören derzeit: Ernährung, Konsum oder Vermeidung von Alkohol, Überzeugungen zu Kämpfen, Glücksspiel oder Yoga. Es mag seltsam klingen, aber in einem großen Team ist es fast sicher, dass sich diese Art von Aktivität für jemanden als problematisch erweisen wird. Ihr Arbeitnehmer muss die Pflichten erfüllen, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben. Wenn er also kein Fleisch isst und sich um das Schicksal der Tiere kümmert, sondern von Beruf Rindfleischburger zubereitet, kann er sich nicht aus ideologischen Gründen entschuldigen. Anders sieht es jedoch auf einer Geschäftsreise aus. Man kann ihn nicht zwingen, gegen sich selbst zu handeln. Es lohnt sich, die Mitarbeiter vorab zumindest grob über das geplante Szenario zu informieren Parteien Nur damit jeder Zeit hat, eine fundierte Entscheidung bezüglich seiner Reise zu treffen. Auch Mitarbeiterreisen können unter Berücksichtigung der Vorlieben der Teilnehmer geplant werden. Beispielsweise ist eine Ernährungsumfrage eine nette Geste.

Möglicherweise können Sie auch sicherstellen, dass Ihre Reise ber fühlte sich wohl, ungeachtet seiner Überzeugungen. Wenn Sie nicht wissen, ob alle Mitarbeiter Alkohol trinken, stellen Sie einfach sicher, dass sie es tun Speisekarte für ein Bankett mit einer großen Auswahl an alkoholfreien Getränken. Sie können bestellenBarkeeper-Workshops, bei denen alkoholfreie Getränke serviert werden, oder ein Lagerfeuer mit veganen und traditionellen Würstchen organisieren. 

Mitarbeiterausflüge - Catering

Alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Weltanschauung der Mitarbeiter können im Voraus vorhergesagt und darauf reagiert werden, um sie nicht in eine unangenehme Situation zu bringen. Wenn Sie organisieren Attraktionen für FirmeneventsB. Workshops auf einem Schießstand, können Sie der Gruppe eine Auswahl bieten und ihr gleichzeitig die Möglichkeit geben, an Yoga-Workshops teilzunehmen. Wie Sie sehen, ist die Organisation einer Mitarbeiterreise nicht nur ein planerisches Vergnügen, sondern bringt auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Kontaktieren Sie Dwór Korona Karkonoszy, wenn Sie weitere Ratschläge zu Ihrer geplanten Firmenreise benötigen. Schauen Sie sich unsere an Ereignisrechnerwenn Sie sich über die verfügbaren Möglichkeiten informieren und diese an die Art Ihrer Crew anpassen möchten.  

So organisieren Sie eine Party – siehe Event-Konfigurator

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