Standards für den Schutz von Minderjährigen
Standards für den Schutz von Minderjährigen
in Dwór Korona Karkonoszy Sp. z o.o. (DKK Sp. z o.o.)
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Präambel
In Anbetracht der Verpflichtung, die sich aus dem Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualstraftaten und den Schutz von Minderjährigen ergibt, Standards für Anbieter von Hotel- und Tourismusdienstleistungen sowie für Betreiber anderer Beherbergungsbetriebe einzuführen, soweit dies zur Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen erforderlich ist, und in Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern, insbesondere des Rechts auf Schutz ihrer Würde und Freiheit vor jeglicher Form von Schaden, verabschiedet DKK Sp. z o.o. nimmt dieses Dokument als Muster für Standards, Regeln und Verfahren im Falle eines Verdachts auf Schädigung eines Kindes, das sich im Dwór Korona Karkonoszy aufhält, und zur Verhinderung solcher Bedrohungen an.
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 Allgemeine Bestimmungen
- DKK Ltd. übt seine Tätigkeit unter größtmöglicher Achtung der Menschenrechte aus,
 insbesondere die Rechte von Kindern als schutzbedürftige Personen.
- DKK Ltd. erkennt seine Rolle bei der Durchführung sozial verantwortlicher Geschäfte und der Förderung wünschenswerter sozialer Einstellungen an.
- DKK Sp. z o.o. unterstreicht insbesondere die Bedeutung der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, den Strafverfolgungsbehörden jeden Verdacht auf eine Straftat gegen Kinder zu melden
 und verpflichtet sich, sein Personal in dieser Hinsicht zu schulen.
- DKK Sp. z o.o. verpflichtet sich, das Personal über Umstände aufzuklären, die darauf hindeuten, dass ein Kind, das in Dwór Korona Karkonoszy untergebracht ist, missbraucht werden könnte, und darüber, wie man in solchen Situationen schnell und angemessen reagiert.
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 Definitionen
- Kind - Personen unter 18 Jahren;
- Schädigung des Kindes - die Begehung einer Straftat oder eines Vergehens zum Nachteil eines Kindes durch eine Person, einschließlich eines Mitarbeiters, oder eine Gefährdung des Wohlergehens eines Kindes, einschließlich der Vernachlässigung eines Kindes. Zum Nachteil von Kindern können alle Straftaten begangen werden, die gegen Erwachsene begangen werden können, zusätzlich zu den Straftaten, die nur gegen Kinder begangen werden können (z. B. sexueller Missbrauch gemäß Artikel 200 des Strafgesetzbuchs). Aufgrund des besonderen Charakters touristischer Einrichtungen, in denen eine Abgeschiedenheit leicht möglich ist, werden in diesen Einrichtungen am ehesten Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und die guten Sitten begangen, insbesondere Vergewaltigung (Art. 197 des Strafgesetzbuches), sexuelle Ausnutzung von Unzurechnungsfähigkeit und Hilflosigkeit (Art. 198 des Strafgesetzbuches), sexuelle Ausnutzung von Abhängigkeit oder kritischer Lage (Art. 199 des Strafgesetzbuches), sexuelle Ausnutzung einer Person unter 15 Jahren (Art. 200 des Strafgesetzbuches), Grooming (Verführung eines Minderjährigen mittels Fernkommunikation - Art. 200a des Strafgesetzbuches);
- Kinderbetreuer - eine Person, die zur Vertretung des Kindes berechtigt ist, insbesondere die Eltern
 oder gesetzlicher Vormund. Nach den Standards ist ein Pflegeelternteil auch ein Vormund;
- Personal - ist eine Person, die von der Gesellschaft im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt wird, ein Mitglied einer Organisation sowie ein Freiwilliger und ein Praktikant;
- Unternehmen - DKK Sp. z o.o..
- Normen - Standards für den Jugendschutz bei DKK Ltd.
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 Grundsätze zur Gewährleistung einer sicheren Beziehung zwischen Personal und Kind
- Der Leitgedanke bei allen Maßnahmen des Personals ist, zum Wohle des Kindes und in seinem besten Interesse zu handeln.
- Das Personal behandelt das Kind mit Respekt und berücksichtigt die Würde und Bedürfnisse des Kindes. Die Anwendung von Gewalt gegen das Kind ist in jeder Form inakzeptabel. Bei der Verfolgung dieser Ziele handeln die Mitarbeiter im Rahmen der geltenden Gesetze, der internen Vorschriften der Organisation und ihrer eigenen Zuständigkeiten.
- Die Mitarbeiter sind verpflichtet, eine professionelle Beziehung zu den Kindern aufrechtzuerhalten und jedes Mal zu prüfen, ob eine Reaktion, Mitteilung oder Handlung gegenüber einem Kind der Situation angemessen, sicher, vernünftig und fair gegenüber anderen Kindern ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, offen und transparent zu handeln, um das Risiko einer Fehlinterpretation ihres Verhaltens zu minimieren.
- In der Kommunikation mit Kindern sind die Mitarbeiter gehalten, geduldig und respektvoll zu sein, den Kindern aufmerksam zuzuhören und ihnen Antworten zu geben, die ihrem Alter und der Situation angemessen sind.
- Das Kind nicht in Verlegenheit bringen, demütigen, respektlos behandeln oder beleidigen. Schreien Sie ein Kind in einer Situation nicht an, wenn es nicht um die Sicherheit des Kindes, anderer Menschen oder Tiere geht.
- Geben Sie keine sensiblen Informationen über das Kind preis. an unbefugte Personen, einschließlich anderer Kinder. Dazu gehören das Bild des Kindes, Informationen über seine familiäre, wirtschaftliche, medizinische, soziale und rechtliche Situation.
- Wenn das Personal Entscheidungen über ein Kind trifft, ist es verpflichtet, das Kind zu informieren und in dem Bemühen die Erwartungen des Kindes zu berücksichtigen.
- Das Personal respektiert das Recht des Kindes auf Privatsphäre. Wenn es zum Schutz des Kindes erforderlich ist, auf die Vertraulichkeit zu verzichten, muss das Personal dies dem Kind so bald wie möglich erklären.
- Das Personal muss sicherstellen, dass in Sicht- oder Hörweite anderer Mitarbeiter sein, Bei der Durchführung von Aktivitäten mit Kindern. In außergewöhnlichen und begründeten Situationen, in denen ein Mitarbeiter mit einem Kind allein sein muss, ist er stets verpflichtet, andere Mitarbeiter und, wenn möglich und sinnvoll, die Betreuungsperson des Kindes zu benachrichtigen, und er ist verpflichtet Ihnen genau mitteilen, wo er oder sie sich mit Ihrem Kind aufhalten wird.
- Sie dürfen sich in der Gegenwart des Kindes nicht unangemessen verhalten. Dies umfasst Verwendung vulgärer Wörter, Gesten und Witze, beleidigende ÄußerungenBezugnahme auf sexuelle Aktivität oder Anziehung in Aussagen und Ausnutzung von Machtverhältnissen gegenüber dem Kind
 oder körperliche Überlegenheit (Einschüchterung, Nötigung, Drohungen).
- Das Personal ist verpflichtet, den Kindern zu versichern, dass sie, wenn sie sich in einer Situation, gegenüber einem bestimmten Verhalten oder Worten unwohl fühlen, dies dem Personal oder dem Direktor von DKK Ltd. mitteilen können und erwarten können, dass sie angemessene Reaktion und/oder Unterstützung.
- Es ist verboten, irgendetwas zu machen romantische oder sexuelle Beziehungen mit dem Kind,
 noch ihm/ihr unangemessene Vorschläge zu machen. Dazu gehören sexuelle Kommentare, Witze, Gesten und die Weitergabe von erotischen und pornografischen Inhalten an die Kinder in jeglicher Form.
- Es ist verboten, ein Bild aufzunehmen Kind (Filmen, Aufnehmen der Stimme, Fotografieren) zu privaten Zwecken. Dies gilt auch für die Erlaubnis an Dritte, Bilder von Kindern aufzunehmen
 ohne vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten des Kindes und des Kindes selbst.
- Kindern darf nicht angeboten werden Alkohol, Tabakerzeugnisse oder illegale Substanzenwie auch sie benutzen in Anwesenheit von Kindern.
- Jede gewalttätige Handlung gegen ein Kind ist inakzeptabel. Es ist verboten, das Kind zu schlagen, zu stoßen, zu schubsen oder in irgendeiner Weise die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu verletzen oder das Kind zu berühren.
 in einer Weise, die als unanständig oder unpassend angesehen werden kann.
- Der direkte Kontakt und die Kommunikation mit Kindern sollten nur während der Arbeitszeit und zu Zwecken stattfinden, die in den Verantwortungsbereich des Personals fallen. Sie dürfen Kinder nicht zu sich nach Hause einladen oder sie außerhalb der Arbeitszeiten treffen. Dies gilt auch für den Kontakt mit Kindern über private Kommunikationskanäle (privates Telefon, E-Mail, Instant Messaging, Social-Media-Profile).
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 Regeln für die Identifizierung des Kindes, das in der ACC wohnt, und seine Beziehung zum Elternteil
 an den Erwachsenen, bei dem er oder sie in der DKK GmbH wohnt.
- Wenn Sie ein Kind für einen Aufenthalt in der DKK Sp. z o.o. aufnehmen, sollten Sie nach Möglichkeit das Kind und seine Beziehung zu dem Erwachsenen zu identifizierenbei dem sie bei DKK Ltd. wohnt.
- Die Identifizierung des Kindes durch das Empfangspersonal ist in ungewöhnlichen und verdächtigen Situationen, die auf eine Gefährdung des Kindes hinweisen, obligatorisch.
- Zur Identifizierung des Kindes und seiner Beziehung zu der Person, bei der es in der DKK GmbH untergebracht ist:- sich nach der Identität des Kindes und der Beziehung des Kindes zu der Person erkundigen, mit der das Kind in das ACC gekommen ist oder sich dort aufhält. Zu diesem Zweck können Sie den Personalausweis des Kindes oder ein anderes Dokument verlangen, das bestätigt, dass ein Erwachsener das Recht hat, für das Kind in der DKK Sp. z o.o. zu sorgen. (z. B. Personenstandsurkunde, Gerichtsbeschluss). Liegt kein Ausweis vor, können Sie aufgefordert werden, die Daten des Kindes anzugeben (Vorname, Nachname, Adresse, PESEL-Nummer);
- Liegen keine Unterlagen vor, aus denen die Beziehung zwischen dem Kind und dem Erwachsenen hervorgeht, sollten der Erwachsene und das Kind zu dieser Beziehung befragt werden;
- wenn der Erwachsene nicht der Vormund des Kindes istErkundigen Sie sich, ob er/sie ein Dokument hat, aus dem hervorgeht, dass die Erziehungsberechtigten des Kindes einer gemeinsamen Reise mit dem Kind zugestimmt haben (z. B. eine schriftliche Erklärung, in der mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter des Kindes sein Einverständnis gibt). Besteht jedoch Uneinigkeit zwischen den Eltern des Kindes, sollten die Eltern darüber informiert werden, dass die Angelegenheit vom Familiengericht entschieden werden sollte);
- wenn der Erwachsene nicht über eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten des Kindesfragen Sie
 die Telefonnummer der oben genannten Person, um anzurufen und zu bestätigen, dass das Kind mit Wissen und Zustimmung der Erziehungsberechtigten im ACC bei einem fremden Erwachsenen untergebracht ist.
 
- Sollte sich ein Erwachsener weigern, das Dokument des Kindes vorzulegen oder das Verwandtschaftsverhältnis anzugeben, ist wie folgt vorzugehen erklären, dass das Verfahren dem Zweck dient, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, die die Dienstleistungen der DKK Sp. z o.o. in Anspruch nehmen, und dass sich eine solche Verpflichtung aus den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts ergibt.
- Wenn das Gespräch die Zweifel an dem Verdacht gegen den Erwachsenen nicht ausräumen kann und seine Absicht, dem Kind zu schaden, sollte der Direktor diskret informiert werden
 DKK Ltd. oder einer von ihr benannten Person. Um keinen Verdacht zu erregen, können Sie sich zum Beispiel auf die Notwendigkeit berufen, die Geräte hinter der Rezeption zu benutzen, indem Sie einen Erwachsenen bitten, mit Ihrem Kind in der Lobby, im Restaurant oder anderswo zu warten.
- Von dem Moment an, in dem erste Bedenken aufkommen, sollten sowohl das Kind als auch der Erwachsene unter ständiger Beobachtung des Personals stehen und nicht allein gelassen werden.
- Der Direktor des ACC oder sein Beauftragter entscheidet, ob er die Polizei benachrichtigt oder im Zweifelsfall das Gespräch mit dem verdächtigen Erwachsenen zur weiteren Klärung übernimmt.
- Bestätigt das Gespräch die Vermutung, dass ein Verbrechen gegen das Kind versucht oder begangen wurde, benachrichtigt die Aufsichtsperson die Polizei. Weitere Regeln gelten für den Fall, dass Umstände vorliegen, die auf eine Schädigung des Kindes hindeuten.
- Werden ungewöhnliche oder verdächtige Situationen vom Personal anderer Organisationseinheiten beobachtet, z. B. Reinigungsdienst, Zimmerservice, Bar- und Restaurantpersonal, Sicherheitspersonal, sollten sie unverzüglich den Direktor des DKK SP. Z O.O. oder eine von ihm/ihr benannte Person benachrichtigen, der/die dann über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet.
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 Regeln und Verfahren für die Reaktion im Falle eines begründeten Verdachts, dass das Wohlergehen eines Kindes, das sich in den Räumlichkeiten der ACC aufhält oder die Dienste der ACC in Anspruch nimmt, gefährdet ist; Personen, die für die Meldung von mutmaßlichen Straftaten zum Nachteil des Kindes verantwortlich sind
- Das Personal ist sachkundig und achtet im Rahmen seiner Aufgaben auf Risikofaktoren
 und Symptome von Kindesmissbrauch.
- Die Bedrohung der Sicherheit von Kindern kann viele Formen annehmen, die sich unterschiedlicher Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten bedienen.
- Das Personal ist verpflichtet, den Direktor des ACC unverzüglich über jeden Verdacht auf Missbrauch eines Kindes zu informieren.
- Die Intervention erfolgt durch den Direktor des ACC, der eine andere Person dauerhaft mit dieser Aufgabe betrauen kann, sofern die Maßnahmen des Personals in dieser Hinsicht nicht ausreichend sind. Wenn eine solche Person ernannt wird, werden ihre Angaben (Name, E-Mail, Telefon) dem Personal, den Kindern und den Betreuern der Kinder bekannt gegeben.
- Ein begründeter Verdacht auf Kindesmissbrauch liegt vor, wenn:- Das Kind hat die Tatsache des Missbrauchs gegenüber dem Personal offengelegt,
- Das Personal hat beobachtet, dass er Schaden genommen hat,
- Das Kind zeigt Anzeichen von Missbrauch (z. B. Kratzer, blaue Flecken) und antwortet auf Nachfragen unzusammenhängend und/oder chaotisch und/oder wird verlegen oder es gibt andere Umstände, die auf Missbrauch hindeuten, z. B. das Auffinden von pornografischem Material mit Kindern im Zimmer eines Erwachsenen;
- Der Vormund des Kindes oder eine dritte Person meldet, dass das Kind missbraucht wird.
 
- Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind von einem anderen Kind, das sich im ACC aufhält, missbraucht wird. (z.B. bei Gruppenaktivitäten) sollte ein Gespräch mit dem verdächtigen Kind geführt werden
 des missbrauchsverdächtigen Kindes (wenn möglich mit dem Vormund des Kindes) und dem Vormund des Kindes, und getrennt mit dem missbrauchten Kind (wenn möglich mit dem Vormund des Kindes) und dem Vormund des Kindes. Sorgen Sie für die Sicherheit des Kindes und trennen Sie das Kind von dem Kind, das des Missbrauchs verdächtigt wird. Sprechen Sie außerdem mit anderen Personen, die Kenntnis haben von
 über den Vorfall. Im Laufe des Gesprächs sollten Sie versuchen, den Ablauf des Vorfalls zu klären. Je nach
 je nach Art des Vorfalls nimmt das Personal die Untersuchung und die Abhilfemaßnahmen selbst vor
 oder informiert unverzüglich den Direktor der DKK GmbH zur Intervention.
- Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind von einem anderen Kind Gewalt erfährt, die ihm schadet
 Wenn ein Kind in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird, sexuell missbraucht wird und/oder sein Leben gefährdet wird oder wenn es wiederholt körperliche Gewalt, psychische Gewalt oder andere störende Verhaltensweisen erfährt, ist der Streithelfer zusätzlich verpflichtet, die Möglichkeit einer Straftat anzuzeigen oder das nächste Familiengericht zu informieren.
- Bei Verdacht auf Missbrauch eines Kindes durch den Vormund des Kindes/ die Person, bei der sich das Kind aufhält
 bei DKK Sp z o.o. in Form von:- Gewalt mit Körperverletzung, sexuellem Missbrauch und/oder sein Leben gefährdet ist, sorgt das Personal für die Sicherheit des Kindes und trennt es vom Vormund des Kindes/der Person, bei der es sich aufhält, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht, und benachrichtigt die Polizei unter 112
 oder 997;
- Bei anderen Straftaten ist die einschreitende Person verpflichtet, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu informieren, indem sie eine Strafanzeige stellt;
- Das Personal ist verpflichtet, für die Sicherheit des Kindes zu sorgen, ein Gespräch mit dem Vormund des Kindes/der Person, bei der es sich aufhält und die des Missbrauchs verdächtigt wird, zu führen; im Falle wiederholter Gewalt ist die eingreifende Person verpflichtet, das zuständige Sozialzentrum zu benachrichtigen und gleichzeitig einen Antrag auf Überprüfung der familiären Situation beim Familiengericht einzureichen.
 
- Gewalt mit Körperverletzung, sexuellem Missbrauch und/oder sein Leben gefährdet ist, sorgt das Personal für die Sicherheit des Kindes und trennt es vom Vormund des Kindes/der Person, bei der es sich aufhält, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht, und benachrichtigt die Polizei unter 112
- Wenn ein Mitglied des Personals den Verdacht hat, dass ein Kind von einer dritten Partei (einschließlich eines Mitglieds des Personals) missbraucht wird, in Form von:- Gewalt mit Gesundheitsschäden, sexuellem Missbrauch und/oder Gefahr für das Leben des Kindes, sorgt das Personal für die Sicherheit des Kindes, trennt es von dem mutmaßlichen Täter und benachrichtigt die Polizei unter 112 oder 997;
- Bei anderen Arten von Straftaten sorgt das Personal für die Sicherheit des Kindes, trennt das Kind von dem mutmaßlichen Täter und informiert die Polizei oder die Staatsanwaltschaft schriftlich, indem es eine Anzeige wegen möglicher Straftaten erstattet;
- einmalige sonstige körperliche Gewalt (z. B. Versohlen, Schlagen, Stoßen) oder psychische Gewalt (z. B. Demütigung, Diskriminierung, Spott), so ist das Personal verpflichtet, die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten und das Kind von dem mutmaßlichen Täter zu trennen. Die eingreifende Person ist verpflichtet, die Beziehung zu der Person, die dem Kind schadet, zu beenden;
- anderes störendes Verhalten (z. B. Schreien, unangemessene Bemerkungen), ist das Personal verpflichtet, die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten und das Kind von dem mutmaßlichen Täter zu trennen
 und die Streithelferin ist verpflichtet, ein Disziplinargespräch zu führen und, falls keine Besserung eintritt, die Zusammenarbeit zu beenden.
 
- Bei Verdacht auf Kindesmissbrauch müssen das Kind und die Person, die des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird, daran gehindert werden, die DKK Ltd. zu verlassen.
- In begründeten Fällen kann die Festnahme eines Verdächtigen durch einen Bürger erfolgen.
 In einer solchen Situation sollte die Person bis zum Eintreffen der Polizei von zwei Mitarbeitern in einem separaten Raum beaufsichtigt werden, der nicht von anderen Besuchern eingesehen werden kann.
- In jedem Fall sollte für die Sicherheit des Kindes gesorgt werden. Das Kind sollte bleiben
 bis zum Eintreffen der Polizei in die Obhut eines Mitarbeiters zu geben.
- Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine damit zusammenhängende Straftat begangen wurde
 Bei Kontakt des Kindes mit biologischem Material des Täters (Sperma, Speichel, Epidermis) sollte das Kind nach Möglichkeit bis zum Eintreffen der Polizei am Waschen und Essen/Trinken gehindert werden.
- Sobald das Kind von der Polizei abgeholt wurde, müssen die Videoaufzeichnungen und andere relevante Beweise (z. B. Dokumente), die sich auf den Vorfall beziehen, sichergestellt werden und auf Wunsch der Dienststelle muss eine Kopie per Einschreiben oder persönlich an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei weitergeleitet werden.
- Das Personal und die eingreifende Person sind verpflichtet, den Vorfall zu protokollieren.
 und die ergriffenen Maßnahmen. Die Mitteilung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Nach der Intervention muss der Vorfall im Register der das Wohl des Kindes gefährdenden Vorfälle beschrieben werden. Das Register der das Kindeswohl gefährdenden Vorfälle wird von einer vom Direktor des ACC ernannten Person geführt. Die Vorlage für das Register der das Wohl des Kindes gefährdenden Vorfälle ist ein Anhang zu den Standards.
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 Beschäftigung von Personen, die mit Kindern arbeiten
- Alle Personen, die mit Kindern arbeiten, müssen für diese sicher sein, was unter anderem bedeutet, dass aus ihrer Beschäftigungsgeschichte hervorgehen sollte, dass sie in der Vergangenheit kein Kind geschädigt haben.
- Es ist obligatorisch, dass Mitarbeiter, die von der Gesellschaft für Bildungs-, Freizeit- und Kinderbetreuungsaufgaben eingestellt werden, mit dem Sexualstraftäterregister abgeglichen werden. Die Überprüfung einer Person aus dem Sexualstraftäterregister erfolgt durch Ausdrucken der Ergebnisse einer Suche nach der Person aus dem Sexualstraftäterregister mit beschränktem Zugang, die dann der Personalakte der überprüften Person beigefügt wird. Die Überprüfung sollte wiederholt werden
 jedes Jahr.
- Alle Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, einschließlich derjenigen, die potenziell mit Kindern in Kontakt kommen, sollten erklären, dass sie nicht vorbestraft sind und dass keine Verfahren wegen Straftaten gegen Kinder laufen.
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 Grundsätze für den Schutz von Kindern vor schädlichen Inhalten und Bedrohungen im Internet, die in dieser Form festgehalten werden
- Wenn das Unternehmen Kindern den Zugang zum Internet ermöglicht, ist es verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor dem Zugriff auf Inhalte zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten; insbesondere muss Sicherheitssoftware installiert und aktualisiert werden.
- Bei DKK Sp. z o.o. ist der Internetzugang des Kindes über das Wifi-Netz des Unternehmens möglich, nachdem das Passwort mitgeteilt wurde.
- Die für das Internet verantwortliche Person stellt sicher, dass das Internet-Netz der Organisation vor unsicheren Inhalten geschützt ist, indem sie geeignete, moderne Software installiert und aktualisiert.
 (...)
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 Schlussbestimmungen
- Die Richtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
- Das Unternehmen stellt die Standards auf seiner Website, am Empfang der DKK Ltd.
 und an einer in der jeweiligen DKK Sp. z o.o. üblichen Stelle für den Aushang von Hinweisen in einer vollständigen und einer gekürzten, für Kinder bestimmten Fassung veröffentlicht. Die gekürzte Fassung enthält für Kinder relevante Informationen.
(...) Mitgeteilt zur Verwendung ab dem Datum der Veröffentlichung